Führerscheingutachten


Um sich selbst und andere im Straßenverkehr nicht zu gefährden, ist es notwendig, sowohl bei Tag als auch bei Nacht optimal sehen zu können. Ist das Sehvermögen eingeschränkt, erhöht sich das Unfallrisiko. Der Gesetzgeber schreibt deshalb für bestimmte Führerscheinklassen ein augenfachärztliches Gutachten vor.


Wer benötigt ein Gutachten?

  • Wer einen LKW-Führerschein (C, CE, C1, C1E), den Busführerschein (D, DE, D1, D1E) sowie die Lizenz zur Fahrgastbeförderung (P-Schein, Taxi) erwerben will
  • Wenn ein Auge weniger als 70 % Sehschärfe hat, wird auch für den Motorrad- und Kfz-Führerschein (A, B, BE) ein augenärztliches Gutachten verlangt. Fahrer von LKW ab 3,5 Tonnen Nutzlast, die älter als 50 Jahre sind, müssen ihren Führerschein alle fünf Jahre verlängern lassen. Für diese Verlängerung ist neben einer Verkehrstauglichkeits-Bescheinigung des Hausarztes auch ein Führerscheingutachten vom Augenarzt notwendig.
  • Für einen PKW- und Motorradführerschein genügt normalerweise ein Sehtest


Was wird bei einem Führerscheingutachten geprüft?

  • Wenn der Augenarzt ein Führerscheingutachten erstellt, untersucht er die Augen und deren Sehfähigkeit. Dafür orientiert er sich an den Vorgaben des Gesetzgebers, der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). In der Regel wird Folgendes überprüft:

die Sehschärfe

das Sehvermögen bei Dämmerung und die Blendempfindlichkeit

das Gesichtsfeld

das Farbensehen

das räumliche Sehen

  • Daneben achtet der Arzt auf Augenerkrankungen und auf mögliches Schielen.


Wenn Sie ein Führerscheingutachten benötigen, bitten wir Sie, dies bei der Terminvereinbarung zu sagen. Wir berücksichtigen dies bei der Organisation für Ihren Besuch.